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HACCP Das Lebensmittelgesetz besagt, dass ein lebensmittelverarbeitender Betrieb die Gesundheit der Gäste durch verdorbene Lebensmittel oder unsachgemässe Handhabung/Wartung der Gebrauchsgegenstände nicht gefährden darf. Der hygienische Umgang mit den Lebensmitteln muss deshalb vom Einkauf bis zum Verkauf mit einem Selbstkontrollkonzept sichergestellt werden. Sagen, was man tut! Tun was man sagt! Dokumentieren, was man getan hat ! Das ist der Grundsatz der Selbstkontrolle im Betrieb. Selbstkontrolle
Ein HACCP-Konzept enthält
mindestens
Qualitätssicherung heisst Qualitätsentwicklung, Qualitätsverbesserung und Qualitätsprüfung In einem integrierten prozessorientierten Führungssystem werden alle Komponenten berücksichtigt, das heisst: Arbeitsabläufe in Führungs-, Realisierungs- und Unterstützungsprozessen werden aufgezeichnet, gelenkt und überprüft |